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Geerbtes Haus verkaufen

Ein Erbe bringt oft Fragen mit, für die gerade keine Zeit ist: Was ist das Haus wert? Was ist mit der alten Heizung? Wie einigt sich die Erbengemeinschaft? Ich nehme Ihnen so viel wie möglich ab.

Die ersten Schritte

  • Erbschein oder notarielles Testament als Nachweis
  • Bei mehreren Erben: gemeinsame Entscheidung oder Bevollmächtigung eines Ansprechpartners
  • Wertermittlung als Grundlage für die Einigung
  • Energieausweis – bei leerstehenden Häusern meist ein Bedarfsausweis

Leerstand und Technik

Steht das Haus leer, sollte die Heizung frostsicher laufen oder fachgerecht entleert werden. Ich prüfe beim ersten Termin auch Heizung, Schornstein und mögliche Schäden – damit es beim Verkauf keine Überraschungen gibt.

Häufige Fragen

Wer muss den Energieausweis beauftragen?

Die Erbengemeinschaft als Eigentümer, in der Praxis meist ein Erbe stellvertretend.

Ist eine Bewertung bei Uneinigkeit hilfreich?

Ja, eine neutrale Einschätzung hilft oft, eine Einigung zu finden.

Sie möchten wissen, was bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.

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