Energieberatung Meyer

Verbrauchsausweis für Ihr Wohnhaus – online bestellt, vom Energieberater geprüft.

99 €inkl. MwSt. und DIBt-Registrierung

Sie laden Ihre Heizkostenabrechnungen hoch, wir prüfen jede Angabe persönlich und schicken Ihnen den fertigen Ausweis als PDF. Kein Callcenter, kein Algorithmus – Ihr Ansprechpartner ist Gebäudeenergieberater (HWK) und Schornsteinfegermeister Florian Meyer.

PrüfenZwei Fragen klären, ob ein Verbrauchsausweis für Ihr Haus zulässig ist.
HochladenAbrechnungen und zwei Fotos – dauert etwa fünf Minuten.
ErhaltenAusweis als PDF in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang.

Ist ein Verbrauchsausweis für Ihr Haus erlaubt?

Das Gesetz lässt den Verbrauchsausweis nicht für jedes Gebäude zu. Bitte beantworten Sie kurz diese Fragen.

Wird das Gebäude ausschließlich zum Wohnen genutzt?

Für Gebäude mit Gewerbeanteil erstellen wir den Ausweis gerne individuell. Jetzt unverbindlich anfragen

Wie viele Wohnungen hat das Gebäude?

Für Ihr Haus ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor November 1977 lässt das Gebäudeenergiegesetz den Verbrauchsausweis in der Regel nicht zu. Den Bedarfsausweis erstellen wir mit einem kurzen Vor-Ort-Termin. Bedarfsausweis anfragen
Kein Problem. Schicken Sie uns kurz Adresse und ungefähres Baujahr, wir klären das für Sie und sagen Ihnen, welcher Ausweis passt. Kurz nachfragen

Ohne vollständige Verbrauchsdaten ist nur ein Bedarfsausweis möglich. Bedarfsausweis anfragen
Passt – für Ihr Haus ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Weiter zur Bestellung.

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Sie können die Werte eintragen oder einfach die Abrechnungen unten hochladen – dann übernehmen wir das.

Zeitraum vonbisVerbrauchEinheit

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Gesamtpreis inkl. MwSt.99,00 €

Zahlung per Überweisung. Die Bankdaten erhalten Sie sofort per E-Mail. Die Bearbeitung beginnt nach Zahlungseingang.

Häufige Fragen

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Was ist der Unterschied zum Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten Jahre aus. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik und wird bei kleineren Altbauten vom Gesetz verlangt.

Woher bekomme ich die Verbrauchsdaten?

Aus Ihren Abrechnungen von Gasversorger, Stadtwerken oder Heizöllieferant, bei Mehrfamilienhäusern aus der Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung.

Ich bin Makler oder Hausverwaltung – gibt es Konditionen?

Ja. Schreiben Sie uns an info@energieberatung-meyer.de, dann erhalten Sie einen persönlichen Partnercode.