Verbrauchsausweis für Ihr Wohnhaus – online bestellt, vom Energieberater geprüft.
Sie laden Ihre Heizkostenabrechnungen hoch, wir prüfen jede Angabe persönlich und schicken Ihnen den fertigen Ausweis als PDF. Kein Callcenter, kein Algorithmus – Ihr Ansprechpartner ist Gebäudeenergieberater (HWK) und Schornsteinfegermeister Florian Meyer.
Ist ein Verbrauchsausweis für Ihr Haus erlaubt?
Das Gesetz lässt den Verbrauchsausweis nicht für jedes Gebäude zu. Bitte beantworten Sie kurz diese Fragen.
Wird das Gebäude ausschließlich zum Wohnen genutzt?
Wie viele Wohnungen hat das Gebäude?
Wurde der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt?
Faustregel: Häuser mit Baujahr ab 1979 sind fast immer nach diesem Datum beantragt worden.
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Häufige Fragen
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Was ist der Unterschied zum Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten Jahre aus. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauteilen und Anlagentechnik und wird bei kleineren Altbauten vom Gesetz verlangt.
Woher bekomme ich die Verbrauchsdaten?
Aus Ihren Abrechnungen von Gasversorger, Stadtwerken oder Heizöllieferant, bei Mehrfamilienhäusern aus der Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung.
Ich bin Makler oder Hausverwaltung – gibt es Konditionen?
Ja. Schreiben Sie uns an info@energieberatung-meyer.de, dann erhalten Sie einen persönlichen Partnercode.