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Bedarfsausweis für Ihr Haus

Der Bedarfsausweis bewertet Ihr Gebäude so, wie es gebaut ist – unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für viele ältere Häuser ist er Pflicht, und für Käufer ist er die aussagekräftigere Grundlage.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Haus wurde inzwischen mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht. Außerdem brauchen Sie ihn, wenn keine verwertbaren Verbrauchsdaten vorliegen, zum Beispiel bei langem Leerstand oder nach einem Heizungswechsel.

Was ich mir vor Ort anschaue

Ich nehme die Hüllflächen auf, prüfe Dach, Außenwände, Fenster, Kellerdecke und die Heizungsanlage. Als Schornsteinfegermeister kenne ich Heizkeller aus der Praxis – das spart Zeit und sorgt für realistische Werte. Pläne, Baubeschreibung und Rechnungen früherer Sanierungen helfen, sind aber kein Muss.

Bonus: Sie sehen gleich, wo es sich lohnt

Der Bedarfsausweis enthält Modernisierungsempfehlungen. Wenn Sie ohnehin sanieren möchten, sage ich Ihnen beim Termin direkt, welche Maßnahmen gefördert werden und ob sich ein Sanierungsfahrplan lohnt.

Häufige Fragen

Was kostet ein Bedarfsausweis?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein Festpreis, den Sie auf der Preisseite sehen und direkt buchen können. Ab drei Wohneinheiten richtet sich der Preis nach der Größe.

Welche Unterlagen brauche ich?

Ideal sind Grundrisse, Schnitte, Baujahr, Wohnfläche und Angaben zu Heizung und Sanierungen. Fehlt etwas, nehme ich es vor Ort auf.

Sie möchten wissen, was bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.

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