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Energieausweis, Heizlast, Förderantrag oder Sanierungsfahrplan: Wählen Sie, was Sie brauchen, sehen Sie den Preis und buchen Sie online. Alles wird von mir persönlich geprüft. Alle Preise inklusive 19 % MwSt.
Verbrauchsausweis online
Abrechnungen selbst hochladen
Die günstigste Lösung, wenn Sie die Verbrauchsdaten zur Hand haben: hochladen, ich prüfe und schicke den Ausweis als PDF.
Express in 7 Tagen
Verbrauchsausweis Wohngebäude +178,50 €, Bedarfsausweis Wohngebäude +416,50 €. Gewerbe nach Absprache.
Aufwendige Datenerfassung
Aufmaß ohne Pläne oder verschachtelte Gebäude: ggf. kleiner Zuschlag von ca. 23,80 € bis 59,50 €. Ich sage es Ihnen vorher.
Sonderleistungen
Nach Zeitaufwand mit 102,34 € pro Stunde (86 € netto).
Verbrauch oder Bedarf?
Unsicher? Rufen Sie kurz an, ich sage Ihnen, welcher Ausweis passt.
Das brauche ich für den Energieausweis
- Baujahr des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten
- Art der Heizung und Warmwasserbereitung je Wohnung
- Bisherige Sanierungen gegenüber dem Originalzustand
- Gebäudepläne, wenn vorhanden (Grundriss und Schnitt)
- Baubeschreibung
- Beheizte Wohnfläche, ggf. unbeheizte Anteile
Fett gedruckte Angaben sind Pflicht, der Rest hilft mir und spart Ihnen Zeit.
Buchen oder anfragen
Pflichtfelder sind mit * markiert. Pläne, Abrechnungen und Fotos können Sie gleich mit hochladen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Warum kostet der Verbrauchsausweis mit Service mehr als online?
Online laden Sie die Abrechnungen selbst hoch und ich prüfe sie. Beim Service-Paket übernehme ich die Datenerfassung und kläre Rückfragen für Sie, auch wenn die Unterlagen lückenhaft sind.
Was bedeutet „auf Anfrage“?
Bei größeren Gebäuden, Gewerbe, Effizienzhaus, Neubau, Sanierungsfahrplan und Förderung der Gebäudehülle hängt der Aufwand stark vom Gebäude ab. Sie schicken mir die Eckdaten über das Formular, ich melde mich mit einem verbindlichen Festpreis. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 2027?
Ab 1. Januar 2027 ist der Verbrauchsausweis für alle reinen Wohngebäude möglich, unabhängig von Baujahr und Anzahl der Wohnungen. Nötig sind dann lückenlose Verbrauchsdaten über 24 Monate, nach Energieträgern getrennt. Für Gewerbe und gemischt genutzte Gebäude ist ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben zehn Jahre gültig.
Muss ich die Förderung vor dem Auftrag an die Firma beantragen?
Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Den Vertrag mit Ihrer Fachfirma schließen Sie vorher mit einer Förderbedingung ab. Buchen Sie den Antrag deshalb frühzeitig, am besten sobald das Angebot Ihrer Fachfirma vorliegt.
Wie bekomme ich den Zuschuss für den Sanierungsfahrplan?
Das BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des Honorars, bis zu 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € ab drei Wohnungen. Der Antrag wird vor Abschluss des Beratungsvertrags im BAFA-Portal gestellt, dabei unterstütze ich Sie. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung ausgezahlt.
Ich bin Makler oder Hausverwaltung – gibt es Konditionen?
Ja. Schreiben Sie an info@energieberatung-meyer.de, dann erhalten Sie einen persönlichen Partnercode.