Steuerbonus nach § 35c: Sanierung von der Steuer absetzen
Statt eines Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt, über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen. Manchmal ist das die bessere Wahl.
Die Voraussetzungen
- Sie bewohnen das Haus oder die Wohnung selbst.
- Das Gebäude ist älter als zehn Jahre.
- Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, bezahlt wird per Überweisung.
- Es gibt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster – vom Fachunternehmen oder, wenn ich eingebunden bin, von mir als Energieberater.
- Für dieselbe Maßnahme wurde keine andere Förderung in Anspruch genommen.
- Die Maßnahme erfüllt die technischen Mindestanforderungen der ESanMV – dieselben Werte wie beim BAFA.
Zuschuss oder Steuerbonus?
Der Steuerbonus bringt 20 %, der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle 15 %. Dafür gibt es beim Steuerbonus keine Förderung für die Baubegleitung, und das Geld kommt verteilt über drei Steuerjahre. Wer genug Steuern zahlt und den Antrag beim BAFA verpasst hat, fährt mit § 35c oft gut. Lassen Sie die Entscheidung im Zweifel von Ihrem Steuerberater bestätigen.
Häufige Fragen
Kann ich die Bescheinigung auch nachträglich bekommen?
Ja, sofern die Arbeiten die Anforderungen erfüllen und die Unterlagen vollständig sind.
Gilt das auch für vermietete Häuser?
Nein, nur bei Selbstnutzung. Vermieter setzen Kosten als Werbungskosten ab.
Sie möchten wissen, was bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.
