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Förderung 2026 im Überblick

Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus? Seit der Reform im Juli 2026 hat sich einiges verschoben. Hier sehen Sie, welche Förderung für welches Vorhaben passt.

Die Programme

VorhabenProgrammFörderung
Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetz)KfW 45830 % Grundförderung, mit Boni bis 70 bzw. 80 %
Dach, Fassade, Kellerdecke, FensterBAFA BEG EM15 %, mit Sanierungsfahrplan bei größeren Vorhaben mehr
Lüftungsanlage, HeizungsoptimierungBAFA BEG EM15 %
KomplettsanierungKfW EffizienzhausKredit mit Tilgungszuschuss
Energieberatung / iSFPBAFA EBW50 % des Honorars, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 €
Alternativ: Steuerbonus§ 35c EStG20 % über drei Jahre

Was sich 2026 geändert hat

  • Die Kostenobergrenze bei der Heizung sank auf 28.000 € für die erste Wohneinheit.
  • Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt, für kleine Einkommen sind bis zu 80 % möglich.
  • Der iSFP-Bonus wirkt nur noch bei größeren Investitionen.
  • Einzelmaßnahmen-Zuschuss und Effizienzhaus-Kredit lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht mehr kombinieren.

Kommunale Programme

Einige Städte fördern zusätzlich – Düsseldorf zum Beispiel mit einem eigenen Klimaschutz-Programm. Ob sich Bundes- und Stadtförderung kombinieren lassen, prüfe ich im Einzelfall.

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Programme kombinieren?

Für verschiedene Maßnahmen ja, zum Beispiel Heizung über die KfW und Fenster über das BAFA. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus.

Wo stelle ich den Antrag?

Heizung bei der KfW, Gebäudehülle beim BAFA, Effizienzhaus über Ihre Bank. Ich sage Ihnen, wo und wann.

Alle Angaben zur Förderung: Stand Oktober 2026, unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und der Zuwendungsbescheid.

Sie möchten wissen, was bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.

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