Förderantrag vor Auftrag – die richtige Reihenfolge
Der teuerste Fehler bei der Sanierung kostet keine Minute: den Handwerkervertrag zu früh zu unterschreiben. Dann ist die Förderung weg – egal wie gut die Maßnahme ist.
Die Reihenfolge, die funktioniert
- Angebote einholen – Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
- Ich prüfe die Angebote auf die technischen Anforderungen.
- Ich erstelle die Bestätigung zum Antrag bzw. die technische Projektbeschreibung.
- Sie stellen den Antrag bei KfW oder BAFA.
- Erst jetzt unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Handwerker – oder schon vorher, aber nur mit Förder-Vorbehalt.
- Umsetzung, dann Nachweise und Auszahlung.
Die Vorbehaltsklausel
Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – „wird erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist“ – ist erlaubt. So sichern Sie sich Ihren Handwerker und riskieren trotzdem nichts.
Häufige Fragen
Darf ich den Energieberater vor dem Antrag beauftragen?
Ja, Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Vorhabenbeginn.
Was ist, wenn ich schon unterschrieben habe?
Dann ist die Bundesförderung für diese Maßnahme in der Regel verloren. Prüfen Sie den Steuerbonus nach § 35c als Alternative.
Sie möchten wissen, was bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.
