Energieausweis: Wann ist er Pflicht?
Sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder leasen, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Und zwar nicht erst beim Notar, sondern schon in der Anzeige.
Die Pflichten im Ablauf
- Immobilienanzeige: Die wichtigsten Kennwerte – Art des Ausweises, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse – müssen in der Anzeige stehen.
- Besichtigung: Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt oder gut sichtbar ausgelegt werden.
- Vertragsabschluss: Der Käufer oder neue Mieter bekommt den Ausweis oder eine Kopie unverzüglich ausgehändigt.
Ausnahmen
Keinen Ausweis brauchen Sie bei kleinen Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche und bei Baudenkmälern. Auch wer nur selbst bewohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen. Bei Erbschaften, Schenkungen oder Zwangsversteigerungen gelten Besonderheiten – sprechen Sie mich gern an.
Was passiert ohne Ausweis?
Fehlt der Ausweis oder fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, kann ein Bußgeld drohen. Wichtiger in der Praxis: Ein fehlender Ausweis verzögert den Verkauf und wirkt auf Käufer unprofessionell.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch beim Verkauf an Familienangehörige?
Ja, auch dann muss ein Ausweis vorgelegt werden. Viele verzichten in der Praxis darauf – rechtlich sicher ist das nicht.
Brauche ich für jede Wohnung einen eigenen Ausweis?
Nein. Der Ausweis wird für das ganze Gebäude erstellt. Bei Eigentumswohnungen gilt der Ausweis des Hauses, den in der Regel die Hausverwaltung beauftragt.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir kurz. Ich melde mich persönlich, in der Regel am selben Werktag.
